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Erbschaftsteuerkanzlei Gronemeier Steuerberatungsgesellschaft mbH, Telefon: 04161-554485, Mobil: 0172-4503552 , Email: info@erbschaftsteuer.de

Erbschaftsteuerrechner im Test

Stand: 24.07.2009

Für das Suchwort "Erbschaftsteuerrechner" werden bei Google 2.800 Treffer und für "Erbschaftssteuerrechner" 16.700 Treffer angegeben.

Bei näherem Hinsehen stellt sich jedoch heraus, dass die Anzahl der tatsächlich im Internet vorhandenen Erbschaftsteuerrechner weitaus geringer ist. Nur rund ein Dutzend dieser hilfreichen Rechner sind tatsächlich originär programmiert worden.

Die große Anzahl der Googletreffer kommt daher, dass sich die meisten Fundstellen aus Verweisen zu den originär vorhandenen Entwicklungen ergeben.

In den nachfolgenden Testergebnissen finden Sie alle Erbschaftsteuerrechner mit ihren Stärken und Schwächen beschrieben.

Wir haben nur Erbschaftsteuerrechner für das deutsche Erbschaftsteuerrecht untersucht. Die von Hübner und Hübner und anderen österreichischen Websites angebotenen Erbschaftssteuerrechner wurden für die österreichische Erbschaftssteuer entwickelt und daher nicht getestet. Im Übrigen ist die Erbschaftssteuer in Osterreich zum 1.8.2008 weggefallen.

Auch Erbschaftsteuerrechner für Zeiträume vor 2007, die nur noch historischen Wert haben, aber keinen praktischen Nutzen mehr, wurden weder getestet noch in die Übersicht aufgenommen - wie der Erbschaftsteuerrechner der Allianz Versicherung.

Die Ermittlung der Erbschaftsteuer erfolgt in zwei Stufen. Auf der ersten Stufe wird das steuerpflichtige Vermögen ermittelt. Dies ist der schwierigere Teil. Auf der zweiten Stufe wird dann der Steuersatz auf das steuerpflichtigeVermögen angewandt. Dies ist der leichtere Teil.

Übersicht: Erbschaftsteuerrechner

Zeitraum
Vermögensart
2007/2008 2009 2008 < - > 2009
Geldvermögen
www.oeffentlicheoldenburg.de  zum Test
www.stern.de  zum Test
identisch:
www.sueddeutsche.de
www.ideal-Versicherung.de  zum Test
www.ftd.de  zum Test
www.n-heydorn.de

www.ihre-vorsorge.de  zum Test

www.banktip.de
identisch:
www.all-in.de
www.wissen.de
www.forium.de  zum Test
 
Immobilien (eigengenutzt)
     
Immobilien (vermietet)
  www.focus.de  
Immobilien (eigengenutzt u. vermietet)
  www.vobaeg.de
identisch:
alle Volks- und Raifeisenbanken

www.steuer. Niedersachsen.de
www.sparbuch.de
Unternehmen
  www.zdh.de
identisch:
www.fmm-magazin.de
www.handwerk-magazin.de
www.mittelstandsblog.de
 
Landwirtschaft / Forstwirtschaft
     
Sämtliches Inlandsvermögen
(ohne Land- und Forstwirtschaft)
www.biallo.de  zum Test

www.meineimmobilie.de  zum Test
 
www.ecovis.de
identisch:
www.capital.de
www.geopolitical.biz
www.impulse.de
www.steuerberaten.de
identisch:
www.finanzweb.org
www.geld-magazin.de
www.gotax.de
www.vedix.de


Test: Erbschaftsteuerrechner

Erschaftsteuerrechner für den Zeitraum 2007 und 2008

Anbieter
Öffentliche Versicherung Oldenburg
Link
www.oeffentlicheoldenburg.de
Entwickler
nicht bekannt
Stand
nicht bekannt
Zeitpunkt der Erbschaft/Schenkung
vor 1.1.2009
Berechnet Erbschaftsteuer
ja, aber zu hoch
Berechnet Schenkungsteuer
ja, aber zu hoch
Berücksichtigt Geldvermögen (Privatvermögen)
ja
Berücksichtigt Betriebsvermögen
ja
Berücksichtigt Land- und Forstwirtschaftsvermögen
nein
Berücksichtigt Immobilienvermögen selbstgenutzt/vermietet
ja/ja
Berücksichtigt Auslandsvermögen
nein
Berücksichtigt persönliche Freibeträge
ja
Berücksichtigt Versorgungsfreibeträge
ja
Berücksichtigt sachliche Freibeträge
ja
Berücksichtigt 10 - Jahreszeitraum
nein
Berücksichtigt Zugewinnausgleich
nein
Berechnet das Erbschaftsvermögen/Schenkungsvermögen
nein/nein
Berücksichtigt die Abrundung beim Erbschaftsvermögens
nein
Beachtet den Tarifhärteausgleich
nein
Beachtet die Kleinbetragsregelung
nein
Berücksichtigt Nachlassverbindlichkeiten
ja
Anzahl der Erbenkategorien
14
Legt Rechenweg offen
ja
zuletzt getestet am
15.07.2009

Testergebnis:

Der Erbschaftsteuerrechner der Öffentlichen Versicherung Oldenburg erfüllt im Wesentlichen die Anforderungen für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, Rechtsstand vor dem 1.1.2009. Er errechnet eine leicht zu hohe Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Der erste und schwierigere Teil der Erbschaftsteuerermittlung, die Berechnung des steuerpflichtigen Vermögens, wird ausgeklammert. Er ist daher keine Hilfe bei der Berechnung des Vermögens. Die Eingabemöglichkeiten unterscheiden zwar zwischen verschiedenen Vermögensarten, diese werden aber wie Geldvermögen behandelt, ohne ihre Besonderheiten zu berücksichtigen . Wenn aber die Höhe des Vermögens festliegt, errechnet der Erbschaftsteuerrechner für einen ersten Überblick brauchbare Ergebnisse. Wenn jemand allerdings vor der Wahl steht, ob altes oder neues Erbschaftsteuerrecht besser ist, sollte er einen Erbschaftsteuerrechner aus der Kategorie "Erbschaftsteuerrechner 2008 < - >2009" wählen.

















































Anbieter
stern
Link
www.stern.de
Entwickler
netzpool GbR
Stand
nicht bekannt
Zeitpunkt der Erbschaft/Schenkung
vor 1.1.2009
Berechnet Erbschaftsteuer
ja, aber zu hoch
Berechnet Schenkungsteuer
ja, aber zu hoch
Berücksichtigt Geldvermögen (Privatvermögen)
ja
Berücksichtigt Betriebsvermögen
nein
Berücksichtigt Land- und Forstwirtschaftsvermögen
nein
Berücksichtigt Immobilienvermögen selbstgenutzt/vermietet
nein/nein
Berücksichtigt Auslandsvermögen
nein
Berücksichtigt persönliche Freibeträge
ja
Berücksichtigt Versorgungsfreibeträge
ja
Berücksichtigt sachliche Freibeträge
nein
Berücksichtigt 10 - Jahreszeitraum
nein
Berücksichtigt Zugewinnausgleich
nein
Berechnet das Erbschaftsvermögen/Schenkungsvermögen
nein/nein
Berücksichtigt die Abrundung beim Erbschaftsvermögens
nein
Beachtet den Tarifhärteausgleich
nein
Beachtet die Kleinbetragsregelung
nein
Berücksichtigt Nachlassverbindlichkeiten
nein, aber Hinweis
Anzahl der Erbenkategorien
17
Legt Rechenweg offen
ja
zuletzt getestet am
12.07.2009

Testergebnis:

Der Erbschaftsteuerrechner der Zeitschrift stern erfüllt im Wesentlichen die Basisanforderungen für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer vor dem 1.1.2009 wenn es sich um Geldvermögen handelt. Er errechnet eine leicht zu hohe Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Der erste und schwierigere Teil der Erbschaftsteuerermittlung, die Berechnung des steuerpflichtigen Vermögens, wird ausgeklammert. Er ist daher keine Hilfe bei der Berechnung des Vermögens. Wenn aber die Höhe des Geldvermögens festliegt, errechnet der stern-Erbschaftsteuerrechner für einen ersten Überblick brauchbare Ergebnisse. Wenn jemand allerdings vor der Wahl steht, ob altes oder neues Erbschaftsteuerrecht besser ist, sollte er einen Erbschaftsteuerrechner aus der Kategorie "Erbschaftsteuerechner 2008 < - >2009" wählen.

















































Anbieter
Ideal Versicherung
Link
www.ideal-versicherung.de
Entwickler
nicht bekannt
Stand
nicht bekannt
Zeitpunkt der Erbschaft/Schenkung
vor 1.1.2009
Berechnet Erbschaftsteuer
ja, aber zu hoch
Berechnet Schenkungsteuer
ja, aber zu hoch
Berücksichtigt Geldvermögen (Privatvermögen)
ja
Berücksichtigt Betriebsvermögen
nein
Berücksichtigt Land- und Forstwirtschaftsvermögen
nein
Berücksichtigt Immobilienvermögen selbstgenutzt/vermietet
nein/nein
Berücksichtigt Auslandsvermögen
nein
Berücksichtigt persönliche Freibeträge
ja
Berücksichtigt Versorgungsfreibeträge
ja
Berücksichtigt sachliche Freibeträge
nein
Berücksichtigt 10 - Jahreszeitraum
nein
Berücksichtigt Zugewinnausgleich
nein
Berechnet das Erbschaftsvermögen/Schenkungsvermögen
nein/nein
Berücksichtigt die Abrundung beim Erbschaftsvermögens
nein
Beachtet den Tarifhärteausgleich
nein
Beachtet die Kleinbetragsregelung
nein
Berücksichtigt Nachlassverbindlichkeiten
nein
Anzahl der Erbenkategorien
13
Legt Rechenweg offen
ja
zuletzt getestet am
15.07.2009

Testergebnis:

Der Erbschaftsteuerrechner der Ideal-Versicherung erfüllt im Wesentlichen die Basisanforderungen für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, Rechtsstand vor dem 1.1.2009, wenn es sich um Geldvermögen handelt. Er errechnet eine leicht zu hohe Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Der erste und schwierigere Teil der Erbschaftsteuerermittlung, die Berechnung des steuerpflichtigen Vermögens, wird ausgeklammert. Er ist daher keine Hilfe bei der Berechnung des Vermögens. Wenn aber die Höhe des Geldvermögens festliegt, errechnet der Erbschaftsteuerrechner der Ideal-Versicherung für einen ersten Überblick brauchbare Ergebnisse. Wenn jemand allerdings vor der Wahl steht, ob altes oder neues Erbschaftsteuerrecht besser ist, sollte er einen Erbschaftsteuerrechner aus der Kategorie "Erbschaftsteuerrechner 2008 < - >2009" wählen.



















































Anbieter
Financial Times Deutschland
Link
www.ftd.de
Entwickler
RA Disque
Stand
nicht bekannt
Zeitpunkt der Erbschaft/Schenkung
vor 1.1.2009
Berechnet Erbschaftsteuer
ja, aber zu hoch
Berechnet Schenkungsteuer
nein
Berücksichtigt Geldvermögen (Privatvermögen)
ja
Berücksichtigt Betriebsvermögen
nein
Berücksichtigt Land- und Forstwirtschaftsvermögen
nein
Berücksichtigt Immobilienvermögen selbstgenutzt/vermietet
nein/nein
Berücksichtigt Auslandsvermögen
nein
Berücksichtigt persönliche Freibeträge
ja
Berücksichtigt Versorgungsfreibeträge
nein
Berücksichtigt sachliche Freibeträge
nein
Berücksichtigt 10 - Jahreszeitraum
nein
Berücksichtigt Zugewinnausgleich
nein
Berechnet das Erbschaftsvermögen/Schenkungsvermögen
nein/nein
Berücksichtigt die Abrundung beim Erbschaftsvermögens
nein
Beachtet den Tarifhärteausgleich
nein
Beachtet die Kleinbetragsregelung
nein
Berücksichtigt Nachlassverbindlichkeiten
nein
Anzahl der Erbenkategorien
5
Legt Rechenweg offen
nein
zuletzt getestet am
15.07.2009

Testergebnis:

Der Erbschaftsteuerrechner der Wirtschaftszeitung Finacial Times Deutschland erfüllt im Wesentlichen die Basisanforderungen für die Berechnung der Erbschaftsteuer, Rechtsstand vor dem 1.1.2009, wenn es sich um Geldvermögen handelt. Er errechnet eine zu hohe Erbschaftsteuer. Schenkungsteuer errechnet er nicht. Der erste und schwierigere Teil der Erbschaftsteuerermittlung, die Berechnung des steuerpflichtigen Vermögens, wird ausgeklammert. Er ist daher keine Hilfe bei der Berechnung des Vermögens. Wenn aber die Höhe des Geldvermögens festliegt, ergibt der Erbschaftsteuerrechner noch brauchbare Ergebnisse. Wenn jemand allerdings vor der Wahl steht, ob altes oder neues Erbschaftsteuerrecht besser ist, sollte er einen Erbschaftsteuerrechner aus der Kategorie "Erbschaftsteuerechner 2008 < - >2009" wählen.


















































Anbieter
Biallo
Link
www.biallo.de
Entwickler
OnlineShop Consulting AG/ Ulrich Germer
Stand
2003
Zeitpunkt der Erbschaft/Schenkung
vor 1.1.2009
Berechnet Erbschaftsteuer
ja, aber etwas zu hoch
Berechnet Schenkungsteuer
nein
Berücksichtigt Geldvermögen (Privatvermögen)
ja
Berücksichtigt Betriebsvermögen
ja
Berücksichtigt Land- und Forstwirtschaftsvermögen
nein
Berücksichtigt Immobilienvermögen selbstgenutzt/vermietet
ja/ja
Anzahl der Immobilienarten
7
Berücksichtigt Auslandsvermögen
nein
Berücksichtigt persönliche Freibeträge
ja
Berücksichtigt Versorgungsfreibeträge
ja
Berücksichtigt sachliche Freibeträge
ja
Berücksichtigt 10 - Jahreszeitraum
ja
Berücksichtigt Zugewinnausgleich
ja
Berechnet das Erbschaftsvermögen/Schenkungsvermögen
ja/ja
Berücksichtigt die Abrundung beim Erbschaftsvermögens
nein
Beachtet den Tarifhärteausgleich
nein
Beachtet die Kleinbetragsregelung
nein
Berücksichtigt Nachlassverbindlichkeiten
ja
Anzahl der Erbenkategorien
15
Legt Rechenweg offen
ja
zuletzt getestet am
15.07.2009

Testergebnis:

Der Erbschaftsteuerrechner von Biallo erfüllt die Anforderungen für die Berechnung der Erbschaftsteuer vor dem 1.1.2009. Neben dem Erbschaftsteuerrechner wird auch ein separater Schenkungsteuerrechner angeboten. Der Erbschaftsteuerrechner errechnet eine leicht zu hohe Erbschaftsteuer. Der erste und schwierigere Teil der Erbschaftsteuerermittlung, die Berechnung des steuerpflichtigen Vermögens, wird nicht ausgeklammert. Er ist daher eine gute Hilfe bei der Berechnung des Vermögens. Die Eingabemöglichkeiten unterscheiden ausreichend zwischen verschiedenen Vermögensarten. Wenn jemand allerdings vor der Wahl steht, ob altes oder neues Erbschaftsteuerrecht besser ist, sollte er einen Erbschaftsteuerrechner aus der Kategorie "Erbschaftsteuerrechner 2008 < - >2009" wählen.





















































Anbieter
Haufe Verlag
Link
www.meineimmobilie.de
Entwickler
nicht bekannt
Stand
16.02.2007
Zeitpunkt der Erbschaft/Schenkung
vor 1.1.2009
Berechnet Erbschaftsteuer
ja, aber zu hoch
Berechnet Schenkungsteuer
ja, aber zu hoch
Berücksichtigt Geldvermögen (Privatvermögen)
ja
Berücksichtigt Betriebsvermögen
ja, aber keine Wertermittlung
Berücksichtigt Land- und Forstwirtschaftsvermögen
nein
Berücksichtigt Immobilienvermögen selbstgenutzt
ja, ohne Wertermittlung
Berücksichtigt Immobilienvermögen vermietet
ja, ohne Wertermittlung
Anzahl der Immobilienarten
1
Berücksichtigt Auslandsvermögen
nein
Berücksichtigt persönliche Freibeträge
ja
Berücksichtigt Versorgungsfreibeträge
ja, aber nicht bei Kindern
Berücksichtigt sachliche Freibeträge
ja
Berücksichtigt 10 - Jahreszeitraum
nein
Berücksichtigt Zugewinnausgleich
nein
Berechnet das Erbschaftsvermögen/Schenkungsvermögen
ja/ja
Berücksichtigt die Abrundung beim Erbschaftsvermögens
ja
Beachtet den Tarifhärteausgleich
nein
Beachtet die Kleinbetragsregelung
nein
Berücksichtigt Nachlassverbindlichkeiten
nein
Anzahl der Erbenkategorien
17
Legt Rechenweg offen
nein
zuletzt getestet am
24.07.2009

Testergebnis:

Der Erbschaftsteuerrechner von Haufe erfüllt die Anforderungen für die Berechnung der Erbschaftsteuer vor dem 1.1.2009. Der Erbschaftsteuerrechner errechnet eine zu hohe Erbschaftsteuer. Der erste und schwierigere Teil der Erbschaftsteuerermittlung, die Berechnung des steuerpflichtigen Vermögens, wird jedoch ausgeklammert. Er ist daher keine Hilfe wenn vorab die Höhe des Vermögens berechnet wird. Die Eingabemöglichkeiten unterscheiden ausreichend zwischen verschiedenen Vermögensarten. Wenn jemand allerdings vor der Wahl steht, ob altes oder neues Erbschaftsteuerrecht besser ist, sollte er einen Erbschaftsteuerrechner aus der Kategorie "Erbschaftsteuerrechner 2008 < - >2009" wählen.





















































Kategorieergebnis Erbschaftsteuerrechner für Erbfall und Schenkung bis zum 31.12.2008:

Sieger in der Kategorie Erbschaftsteuerrechner bis 31.12.2008 ist mit Abstand der Erbschaftsteuerrechner von Biallo. Warnen möchten wir jedoch davor, seine Werte als Grundlage für die Überprüfung von Erbschaftsteuerbescheiden zu nehmen und sich dann auf einen Rechtsstreit mit dem Finanzamt einzulassen. Das Erbschaftsteuerrecht in Verbindung mit dem Bewertungsrecht ist zu kompliziert und detailreich als dass es selbst vom Biallo-Rechner abgebildet werden könnte. Es ist auch vor dem trügerischen Gefühl zu warnen, falls die Werte des Biallo-Rechners mit den Werten des Finanzamtes einigermaßen übereinstimmen, dass man jetzt alles bei der Erbschaftsteuer herausgeholt hätte.






Erbschaftsteuerrechner für den Zeitraum ab 1.1.2009

Anbieter
wdv
Link
www.ihre-vorsorge.de
Entwickler
Richard Hunkel
Stand
2.2.2009
Zeitpunkt der Erbschaft/Schenkung
ab 1.1. 2009
Berechnet Erbschaftsteuer
ja, aber zu hoch
Berechnet Schenkungsteuer
ja, aber zu hoch
Berücksichtigt Geldvermögen (Privatvermögen)
ja
Berücksichtigt Betriebsvermögen
nein
Berücksichtigt Land- und Forstwirtschaftsvermögen
nein
Berücksichtigt Immobilienvermögen selbstgenutz/vermietet
nein/nein
Berücksichtigt Auslandsvermögen
nein
Berücksichtigt persönliche Freibeträge
ja
Berücksichtigt Versorgungsfreibeträge
nein
Berücksichtigt sachliche Freibeträge
nein, aber Hinweis
Berechnet das Erbschaftsvermögen/Schenkungsvermögen
nein/nein
Berücksichtigt die Abrundung beim Erbschaftsvermögen
nein
Beachtet den Tarifhärteausgleich
nein
Beachtet die Kleinbetragsregelung
nein, aber Hinweis
Berücksichtigt Nachlassverbindlichkeiten
nein
Anzahl der Erbenkategorien
17
Legt Rechenweg offen
nein
zuletzt getestet am
8.7.2009

Testergebnis:

Der wdv-Erbschaftsteuerrechner erfüllt im Wesentlichen die Basisanforderungen für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 1.1.2009, wenn es sich um Geldvermögen handelt. Er errrechnet eine leicht zu hohe Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Der erste und schwierigere Teil der Erbschaftsteuerermittlung, die Berechnung des steuerpflichtigen Vermögens, wird ausgeklammert. Er ist daher keine Hilfe bei der Berechnung des Vermögens. Wenn aber die Höhe des Geldvermögens festliegt, errechnet der wdv-Erbschaftsteuerrechner für einen ersten Überblick brauchbare Ergebnisse.














































Anbieter
Forium GmbH
Link
www.forium.de
Entwickler
nicht bekannt
Stand
2009
Zeitpunkt der Erbschaft/Schenkung
nach 1.1.2009
Berechnet Erbschaftsteuer
ja
Berechnet Schenkungsteuer
nein
Berücksichtigt Geldvermögen (Privatvermögen)
ja
Berücksichtigt Betriebsvermögen
nein
Berücksichtigt Land- und Forstwirtschaftsvermögen
nein
Berücksichtigt Immobilienvermögen selbstgenutzt/vermietet
nein/nein
Anzahl der Immobilienarten
entfällt
Berücksichtigt Auslandsvermögen
nein
Berücksichtigt persönliche Freibeträge
ja
Berücksichtigt Versorgungsfreibeträge
ja
Berücksichtigt sachliche Freibeträge
nein
Berücksichtigt 10 - Jahreszeitraum
nein
Berücksichtigt Zugewinnausgleich
nein
Berechnet das Erbschaftsvermögen/Schenkungsvermögen
nein/nein
Berücksichtigt die Abrundung beim Erbschaftsvermögens
nein
Beachtet den Tarifhärteausgleich
nein
Beachtet die Kleinbetragsregelung
nein
Berücksichtigt Nachlassverbindlichkeiten
nein
Anzahl der Erbenkategorien
8
Legt Rechenweg offen
nein
zuletzt getestet am
17.07.2009

Testergebnis:

Der Forium-Erbschaftsteuerrechner erfüllt im Wesentlichen die Basisanforderungen für die Berechnung der Erbschaftsteuer ab 1.1.2009, wenn es sich um Geldvermögen handelt.(Für die Schenkungsteuer bietet die Forium GmbH einen eigenständigen Rechner mit etwas vermindertem Umfang an.) Er errrechnet eine leicht zu hohe Erbschaftsteuer. Der erste und schwierigere Teil der Erbschaftsteuerermittlung, die Berechnung des steuerpflichtigen Vermögens, wird ausgeklammert. Er ist daher keine Hilfe bei der Berechnung des Vermögens. Wenn aber die Höhe des Geldvermögens festliegt, errechnet der Forium-Erbschaftsteuerrechner und auch der Forium-Schenkungsteuerrechner für einen ersten Überblick brauchbare Ergebnisse.