Erbschaftsteuer u. Erbschaftssteuer
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Erbschaftsteuerkanzlei Gronemeier Steuerberatungsgesellschaft mbH, Telefon: 04161-554485, Mobil 0172 4503552   Email: info@erbschaftsteuer.de

Erbschaftsteuerrückerstattung

Die Dienstleistung "Erbschaftsteuerrückerstattung" ist interessant für Personen, die in den letzten 5 Jahren Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer gezahlt haben.

In einigen dieser Fälle lassen sich gezahlte Beträge ganz oder teilweise wieder zurückholen.

Wenn Sie wissen möchten, ob auch Sie Beträge zurückerhalten können, senden Sie uns Ihren Erbschaftsteuerbescheid oder Schenkungsteuerbescheid und die Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungsteuererklärung.

Die Erbschaftsteuerrückerstattung läuft in folgenden Schritten ab:

  1. Wir prüfen anhand Ihrer Unterlagen, ob Sie Beträge zurückerhalten können.
  2. Falls Sie Beträge zurückerhalten können, machen wir Ihnen ein interessantes Angebot.
  3. Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, werden wir tätig.
  4. Unser Honorar ist erst nach erfolgter Rückerstattung der Beträge zu bezahlen.

Die Schritte 1 bis 2 sind für Sie kostenlos.

Wir machen Ihnen ein für beide Seiten interessantes Angebot.

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