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Die Dienstleistung "Erbschaftsteuerrückerstattung" ist interessant für Personen, die in den letzten 5 Jahren Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer gezahlt haben.
In einigen dieser Fälle lassen sich gezahlte Beträge ganz oder teilweise wieder zurückholen.
Wenn Sie wissen möchten, ob auch Sie Beträge zurückerhalten können, senden Sie uns Ihren Erbschaftsteuerbescheid oder Schenkungsteuerbescheid und die Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungsteuererklärung.Die Erbschaftsteuerrückerstattung läuft in folgenden Schritten ab:
Die Schritte 1 bis 2 sind für Sie kostenlos.
Wir machen Ihnen ein für beide Seiten interessantes Angebot.