Erbschaftsteuerkanzlei Gronemeier Steuerberatungsgesellschaft mbH, Telefon: 04161-554485, Mobil 0172 4503552, Email: info@erbschaftsteuer.de
Immobilienbewertung
Anlässe für eine Immobilienbewertung können sein:
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmenskauf oder -verkauf
- Erbauseinandersetzung
- Unterhaltsberechnung
- Scheidungsauseinandersetzung
- Pflichtteilsabfindung
- Schenkung eine Immobilie
Die einzelnen Schritte einer Immobilienbewertung sind folgende:
- Auftragsbesprechung mit dem Auftraggeber
- Festlegung der Bewertungsmethode
- Kostenvoranschlag erstellen
- Erstellung des Bewertungsgutachtens
- Besprechung der Ergebnisse
Die Wertermittlung kann folgende Werte zum Ziel haben:
- Verkehrswert
- Steuerlicher Wert
- Bodenrichtwert
- Einheitswert
- Feuerversicherungswert
Für die erbschaftsteuerliche oder schenkungsteuerliche Wertermittlung werden mindestens die folgenden Unterlagen und Informationen benötigt:
- Testament
- Grundbuchauszug
- Baujahr
- Aufstellung über die Mieteinnahmen der letzten 36 Monate vor dem Bewertungsstichtag, aufgeschlüsselt nach Nettomiete und Nebenkosten
- Aufstellung über die auf dem Grundstück lastenden Hypotheken und Grundschulden.
Die Kosten einer Immobilienbewertung richten sich nach dem Arbeitsumfang.
Der Arbeitsumfang schwankt stark, je nachdem welcher Wert festgestellt werden soll.
Wir machen Ihnen ein gutes Honorarangebot.
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