Erbschaftsteuer u. Erbschaftssteuer
Startseite Kontakt Erbschaftsteuerreform Häufige Fragen (FAQ) Gesetze Links Impressum
Hilfe und Kritik Partnerprogramm

Erbschaftsteuerkanzlei Gronemeier Steuerberatungsgesellschaft mbH, Telefon: 04161-554485, Mobil 0172 4503552,   Email: info@erbschaftsteuer.de

Immobilienbewertung


Anlässe für eine Immobilienbewertung können sein: Die einzelnen Schritte einer Immobilienbewertung sind folgende: Die Wertermittlung kann folgende Werte zum Ziel haben: Für die erbschaftsteuerliche oder schenkungsteuerliche Wertermittlung werden mindestens die folgenden Unterlagen und Informationen benötigt:

Die Kosten einer Immobilienbewertung richten sich nach dem Arbeitsumfang.

Der Arbeitsumfang schwankt stark, je nachdem welcher Wert festgestellt werden soll. Wir machen Ihnen ein gutes Honorarangebot.

Zurück zur Startseite    Weiter zum Kontaktformular