Erbschaftsteuerkanzlei Gronemeier Steuerberatungsgesellschaft mbH, Telefon: 04161-554485, Mobil 0172 4503552, Email: info@erbschaftsteuer.de
Pflichtteilsberechnung
Ein Pflichtteil kann bis zu drei Jahren nach dem Erbfall geltend gemacht.
Es wird zu Verkehrswerten berechnet und der Berechtigte kann den Pflichtteil vom Erben in Geld fordern.
Wir berechnen die Verkehrswerte von:
- Unternehmen
- Immobilien
- Land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
- Kunstgegenstände
- Sammlungen
Die einzelnen Schritte bei einer Verkehrswertberechnung sind:
- Auftragsbesprechung mit dem Auftraggeber
- Festlegung des Bewertungsgegenstandes
- Kostenvoranschlag erstellen
- Kostenvoranschlag annehmen und Auftrag erteilen
- Erstellung des Bewertungsgutachtens
- Besprechung des Ergebnisses
Die Kosten einer Pflichtteilsberechnung richten sich nach dem Arbeitsumfang.
Der Arbeitsumfang schwankt stark, je nachdem welcher Gegenstand bewertet werden soll.
Wir machen Ihnen ein gutes Honorarangebot.
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