Erbschaftsteuer u. Erbschaftssteuer
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Erbschaftsteuerkanzlei Gronemeier Steuerberatungsgesellschaft mbH, Telefon: 04161-554485, Mobil 0172 4503552,   Email: info@erbschaftsteuer.de

Pflichtteilsberechnung


Ein Pflichtteil kann bis zu drei Jahren nach dem Erbfall geltend gemacht.
Es wird zu Verkehrswerten berechnet und der Berechtigte kann den Pflichtteil vom Erben in Geld fordern.

Wir berechnen die Verkehrswerte von: Die einzelnen Schritte bei einer Verkehrswertberechnung sind:

Die Kosten einer Pflichtteilsberechnung richten sich nach dem Arbeitsumfang.

Der Arbeitsumfang schwankt stark, je nachdem welcher Gegenstand bewertet werden soll.

Wir machen Ihnen ein gutes Honorarangebot.

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