Erbschaftsteuer u. Erbschaftssteuer
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Erbschaftsteuerkanzlei Gronemeier Steuerberatungsgesellschaft mbH, Telefon: 04161-554485, Mobil 0172 4503552,   Email: info@erbschaftsteuer.de

Gründung einer Stiftung

Wer nach seinem Tod etwas Gutes tun möchte und eine gute Sache unterstützen möchte, sollte die Gründung einer Stiftung überlegen.

Bis zu einer Summe von 50.000 € bietet sich ein Zustiftung an.

Ab einer Summen von 50.000 € bietet sich eine eigene Stiftung an.

Wir beraten Sie über Zustiftungen und die Gründung einer eigenen Stiftung.

Die Beratung läuft in folgenden Schritten ab:

  1. Sie nehmen Kontakt zu uns auf, per Telefon, Brief, Fax oder email.
  2. Sie sagen uns, was Sie planen.
  3. Wir analysieren die Situation und machen Ihnen ein Angebot.
  4. Sie nehmen unser Angebot an und beauftragen uns.
  5. Wir beschreiben Ihnen den Weg zur eigenen Stiftung oder Zustiftung und berechnen die Erbschaftsteuerersparnis.
  6. Bei Bedarf beauftragen Sie uns, für Sie alle Formalitäten zu erledigen und die Stiftung für Sie zu gründen

Unsere Kosten richten sich nach der anfallenden Arbeitszeit.

Wir machen Ihnen ein gutes Honorarangebot.

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