Erbschaftsteuer u. Erbschaftssteuer
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Erbschaftsteuerkanzlei Gronemeier Steuerberatungsgesellschaft mbH, Telefon: 04161-554485, Mobil 0172 4503552,   Email: info@erbschaftsteuer.de

Testamentsverwaltung und Testamentsvollstreckung


Anlässe für die Einsetzung eines Testamentsverwalters sind vielfältig: Jeder Erblasser kann in seinem Testament bestimmen, dass ein Testamentsverwalter eingesetzt wird.

Wir beraten Sie, wenn Sie eine Testamentsverwaltung planen.

Die einzelnen Schritte einer Beratung sind folgende: Die Kosten einer Beratung richten sich nach dem Arbeitsumfang.
Wir machen Ihnen ein gutes Honorarangebot.

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