Erbschaftsteuerkanzlei Gronemeier Steuerberatungsgesellschaft mbH, Telefon: 04161-554485, Mobil 0172 4503552, Email: info@erbschaftsteuer.de
Testamentsverwaltung und Testamentsvollstreckung
Anlässe für die Einsetzung eines Testamentsverwalters sind vielfältig:
- Die Erben sind noch minderjärig
- Die Erben sind nicht in der Lage das Erbe selbst zu verwalten
- Ein Erbe soll sein Erbe nicht selbst verwalten.
- Statt Enterbung eines Erben wird für ihn die langfristige Testamentsverwaltung angeordnet
- Zur Vermeidung einer vorzeitigen Erbauseinandersetzung
- Zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten
- Um jemanden inoffiziell zu begünstigen
Jeder Erblasser kann in seinem Testament bestimmen, dass ein Testamentsverwalter eingesetzt wird.
Wir beraten Sie, wenn Sie eine Testamentsverwaltung planen.
Die einzelnen Schritte einer Beratung sind folgende:
- Auftragsbesprechung mit dem Auftraggeber
- Wir analysen Ihre Situation und erstellen einen Kostenvoranschlag
- Wir beraten Sie, was bei einer Testamentsverwaltung beachtet werden muß
Die Kosten einer Beratung richten sich nach dem Arbeitsumfang.
Wir machen Ihnen ein gutes Honorarangebot.
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