Erbschaftsteuerkanzlei Gronemeier Steuerberatungsgesellschaft mbH, Telefon: 04161-554485, Mobil 0172 4503552, Email: info@erbschaftsteuer.de
Zugewinnberechnung
Ehepaare, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und den Zugewinn ausgleichen, zahlen darauf
weder Schenkungsteuer noch Erbschaftsteuer.
Der Zugewinnausgleich ist daher ein beliebtes Mittel, um Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer zu sparen.
Für die Berechnung des Zugewinns werden historische und aktuelle Verkehrswerte benötigt.
Wir ermitteln historische und aktuelle Verkehrswerte von:
- Unternehmen
- Immobilien
- Land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
- Kunstgegenständen
- Sammlungen
- Kapitalanlagen
Die einzelnen Schritte bei der Ermittlung des Zugewinns sind:
- Auftragsbesprechung mit dem Auftraggeber
- Analyse der Zugewinnsituation
- Kostenvoranschlag für den Auftrag erstellen
- Auftraggeber nimmt den Kostenvoranschlag an und erteilt den Auftrag
- Der Zugewinn wird ermittelt und es wird darüber ein schriftlichen Bericht erstellt.
- Besprechung des Ergebnisses mit dem Auftraggeber
Die Kosten einer Zugewinnermittlung richten sich nach dem Arbeitsumfang.
Der Arbeitsumfang schwankt stark, je nachdem wie umfangreich und strukturiert das Vermögen der Eheleute ist.
Wir machen Ihnen ein gutes Honorarangebot
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