Erbschaftsteuer u. Erbschaftssteuer
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Erbschaftsteuerkanzlei Gronemeier Steuerberatungsgesellschaft mbH, Telefon: 04161-554485, Mobil 0172 4503552,   Email: info@erbschaftsteuer.de

Zugewinnberechnung


Ehepaare, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und den Zugewinn ausgleichen, zahlen darauf
weder Schenkungsteuer noch Erbschaftsteuer.

Der Zugewinnausgleich ist daher ein beliebtes Mittel, um Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer zu sparen.
Für die Berechnung des Zugewinns werden historische und aktuelle Verkehrswerte benötigt.

Wir ermitteln historische und aktuelle Verkehrswerte von: Die einzelnen Schritte bei der Ermittlung des Zugewinns sind:

Die Kosten einer Zugewinnermittlung richten sich nach dem Arbeitsumfang.

Der Arbeitsumfang schwankt stark, je nachdem wie umfangreich und strukturiert das Vermögen der Eheleute ist.

Wir machen Ihnen ein gutes Honorarangebot

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