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Inhaltsverzeichnis
| von/auf | Ehepartner | Vater | Mutter | Schwiegermutter | Schwiegervater | Bruder/Schwester | Großvater | Großmutter | Tante | Onkel |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ehepartner | 307.000 | |||||||||
| Kind/Stiefkind/Adoptivkind | 205.000 | 205.000 | ||||||||
| Enkel | 51.200 | 51.200 | ||||||||
| Nichte/Neffe | 10.300 | 10.300 | ||||||||
| Schwiegertochter/Schwiegersohn | 10.300 | 10.300 | ||||||||
| Bruder/Schwester | 10.300 | |||||||||
| Andere | 5.200 | 5.200 | 5.200 | 5.200 | 5.200 | 5.200 | 5.200 | 5.200 | 5.200 | 5.200 |
Ablesebeispiel:
In der horizontalen Reihe steht die Person, von der das Erbe oder die Schenkung kommt,
in der vertikalen Spalte steht der Empfänger.
Bei einer Erbschaft oder Schenkung von einem Vater auf sein Kind
gilt somit ein Freibetrag von 205.000 EURO.
Anmerkung:
Bei beschränkt steuerpflichtigem Vermögen in Deutschland gilt, statt der obigen Freibeträge, nur ein einheitlicher Freibetrag von 1.100 Euro.
(Stand: 01.11.2007)
| Steuerklasse | Ehepartner | I |
|---|---|
| Kind | I |
| Eltern | I |
| Geschwister | II |
| Nichten/Neffen | II |
| Schwiegerkinder | II |
| Ex-Ehepartner | II |
| Andere | III |
| Steuerpflichtiges Vermögen bis | I | II | III | 52.000 | 7 | 12 | 17 |
|---|---|---|---|
| 256.000 | 11 | 17 | 23 |
| 512.000 | 15 | 22 | 29 |
| 5.113.000 | 19 | 27 | 35 |
| 12.783.000 | 23 | 32 | 41 |
| 25.565000 | 27 | 37 | 47 |
| mehr als 25.565.000 | 30 | 40 | 50 |
Ablesebeispiel:
Bei einer Erbschaft in der Erbschaftsteuerklasse II soll das steuerpflichtige Erbe
200.000 Euro betragen. Der Steuersatz beträgt dann 17 Prozent
und das Finanzamt erhält 17 Prozent von 200.000 Euro,
also 34.000 Euro.
(Stand: 01.11.2007)
Der Finanzausschuss befasste sich wiederholt mit der Erbschaftsteuerreform. Die Koalitionsparteien haben sich am 6.11.2008 geinigt. Eine abschließende Beratung soll im November 2008 stattfinden. Donnerstag, den 27.11.2008, wird der Bundestag in 2. und 3. Lesung das neue Erbschaftsteuergesetz und Bewertungsgesetz verabschieden.
Der Erbschaftsteuerreform ab 1.1.2009 steht dann nichts mehr im Wege. Die erforderliche Zustimmung des Bundesrates und die Unterschrift des Präsidenten ist wahrscheinlich nur noch eine Formsache.
| Erbschaftsteuerfinanzamt | Orte |
|---|---|
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Bautzen 02621 Bautzen, Wendischer Graben 3 |
Bautzen, Bischofswerder, Dresden, Freital, Görlitz, Hoyerswerda, Löbau, Meißen, Pirna, Riesa |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Leipzig 04105 Leipzig, W.-Liebknecht-Platz 3-4 |
Borna, Döbeln, Eilenburg, Grimma, Leipzig, Oschatz |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Köthen 06366 Köthen, Zeppelinstraße 15 |
Bitterfeld, Dessau, Eisleben, Halle, Köthen, Merseburg, Naumburg, Sangerhausen, Wittenberg, Zeitz |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Chemnitz-Mitte 09113 Chemnitz, August-Bebel-Straße 11/13 |
Annaberg, Auerbach, Chemnitz, Freiberg, Hohenstein-Ernstthal, Mitteida, Plauen, Schwarzenberg, Stollberg, Zschopau, Zwickau |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Berlin 12159 Berlin, Sarrazin Straße 4 |
Berlin |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Frankfurt (Oder) 15236 Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 53 |
Angermünde, Brandenburg, Calau, Cottbus, Eberswalde, Finsterwalde, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde, Königswusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Oranienburg, Potsdam, Pritzwalk, Strausberg |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Ribnitz-Damgarten 18311 Ribnitz-Damgarten, Sandhufe 3 |
Bad Sülze, Bergen, Greifswald, Hagenow, Ludwigslust, Neubrandenburg, Ribnitz-Damgarten, Rostock, Schwerin, Stralsund, Waren, Wismar, Wolgast |
|
Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg 20355 Hamburg, Gorch-Fock-Wall 11 |
Hamburg |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Lüneburg 21339 Lüneburg, Am Alten Eisenwerk 4 a |
Buchholz i.d.Nordheide, Celle, Gifhorn, Lüchow, Lüneburg, Seevetal, Soltau, Uelzen, Winsen (Luhe) |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Stade 21680 Stade, Harburger Straße 113 |
Apensen, Bremervörde, Burweg, Buxtehude, Cuxhaven, Drochtersen, Düdenbüttel, Estebrügge, Harsefeld, Hemmoor, Himmelpforten, Horneburg, Fredenbeck, Jork, Moorende, Osterholz-Scharmbeck, Rotenburg (Wümme), Stade, Verden (Aller), Wesermünde, Wingst, Zeven |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Kiel-Süd 24114 Kiel, Sophienblatt 74/78 |
Bad Segeberg, Eckernförde, Elmshorn, Flensburg, Husum, Kiel, Lübeck, Rendsburg |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Oldenburg 26121 Oldenburg, 91er Straße 4 |
Cloppenburg, Delmenhorst, Nordenhamm, Oldenburg, Vechta, Westerstede, Wilhelmshaven |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Aurich 26603 Aurich, Hasseburger Straße 3 |
Aurich, Emden, Leer, Norden, Wiesmoor, Wittmund, |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Bremen-Mitte 28195 Bremen, Rudolf-Hilferding-Platz 1 |
Bremen, Bremerhaven |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Hannover-Mitte 30169 Hannover, Lavesallee 10 |
Hannover, Burgdorf, Hameln, Nienburg, Sulingen, Syke, Stadthagen |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Hildesheim 31134 Hildesheim, Kaiserstraße 47 |
Alfeld, Bad Gandersheim, Göttingen, Herzberg, Hildesheim, Holzminden, Northeim |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Detmold 32756 Detmold, Wotanstraße 8 |
Bielefeld, Bünde, Detmold, Gütersloh, Herford, Höxter, Lemgo, Lübbecke, Minden, Paderborn, Warburg, Wiedenbrück |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Kassel 34119 Kassel, Goethestraße 43 |
Eschwege, Hersfeld, Rotenburg, Kassel, Korbach, Schwalm |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Wetzlar 35578 Wetzlar, Frankfurter Straße 59 |
Alsfeld, Lauterbach, Dillenburg, Friedberg, Gießen, Marburg, Nidda, Wetzlar |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Fulda 36037 Fulda, Königstraße 2 |
Bad Homburg v.d. Höhe, Bensheim, Darmstadt, Dieburg, Frankfurt/M, Höchst, Fulda, Gelnhausen, Groß-Gerau, Hanau, Hofheim, Langen, Limburg-Weilburg, Michelstadt, Offenbach, Wiesbaden |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Braunschweig 38102 Braunschweig, Altewiekring 20 |
Braunschweig, Goslar, Helmstedt, Peine, Wolfenbüttel |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Staßfurt 39418 Staßfurt, Atzendorfer Straße 20 |
Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Magdeburg, Quedlinburg, Salzwedel, Staßfurt, Stendal, Wernigerode |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Velbert 42549 Velbert, Nedderstraße 38 |
Düsseldorf, Hilden, Remscheid, Solingen, Velbert, Wuppertal |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Krefeld 47799 Krefeld, Grenzstraße 100 |
Geldern, Grevenbroich, Kempen, Krefeld, Mönchengladbach, Neuss, Viersen |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Münster 48143 Münster, Münzstraße 10 |
Ahaus, Beckum, Borken, Coesfeld, Ibbenbüren, Lüdinghausen, Münster, Steinfurt, Warendorf |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Osnabrück 49074 Osnabrück, Süsterstraße 48 |
Bad Bentheim, Lingen, Osnabrück, Papenburg, Quakenbrück |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Aachen-Stadt 52070 Aachen, Krefelder Str. 210 |
Aachen, Bonn, Düren, Erkelenz, Euskirchen, Gelsenkirchen, Jülich, St. Augustin, Schleiden |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Koblenz 56073 Koblenz, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 19 |
Altenkirchen, Ahrweiler, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun, Hachenburg, Idar-Oberstein, Koblenz, Mayen, Montabauer-Diez, Neuwied, St. Goarshausen, Sankt Goar, Simmern, Zeil, Trier |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Arnsberg 59821 Arnsberg, Rumbecker Straße 36 |
Altena, Arnsberg, Brilon, Hagen, Iserlohn, Lippstadt, Lüdenscheid, Meschede, Olpe, Siegen, Soest |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Saarbrücken 66121 Saarbrücken, Mainzer Straße 109/111 |
Homburg, Merzig, Neunkirchen, Saarbrücken, Saarlouis, St. Ingbert, St. Wendel, Sulzbach, Völklingen |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Kusel-Landstuhl 66869 Kusel, Trierer Straße 46 |
Bingen, Alzey, Frankenthal, Kaiserslautern, Kirchenheimbolanden, Kusel-Landstuhl, Landau, Ludwigshafen, Mainz, Neustadt, Speyer-Germersheim, Pirmasens, Zweibrücken, Worms |
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Erbschaftsteuerfinanzamt Stuttgart 70178 Stuttgart, Paulinenstraße 44 |
Stuttgart |
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Erbschaftsteuerfinanzamt Sigmaringen 72488 Sigmaringen, Karlstraße 31 |
Balingen, Biberach, Ehingen, Friedrichshafen, Ravensburg, Sigmaringen, Überlingen, Wangen |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Reutlingen 72764 Reutlingen, Leonhardsplatz 1 |
Bad Urach, Böblingen, Esslingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Leonberg, Nürtingen, Reutlingen, Tübingen |
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Erbschaftsteuerfinanzamt Aalen 73431 Aalen, Bleichgartenstraße 17 |
Aalen, Heidenheim, Schorndorf, Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Hall, Ulm, Waiblingen |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Walldürn 74731 Walldürn, Albert-Schneider-Straße 1 |
Heidelberg, Mannheim, Mosbach, Schwetzingen, Sinsheim, Walldürn, Weinheim |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Karlsruhe 76227 Karlsruhe, Prinzessinnenstraße 2 |
Baden-Baden, Bruchsal, Bühl, Calw, Ettlingen, Freudenstadt, Karlsruhe, Mühlacker, Neuenbürg, Pforzheim, Offenburg |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Villingen-Schwenningen 78050 Villingen-Schwenningen, Weiherstraße 7 |
Bad Säckingen, Donaueschingen, Konstanz, Oberndorf, Rottweil, Singen, Titisee-Neustadt, Tuttlingen, Villingen-Schwenningen, Waldshut-Tiengen, Wolfach |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Freiburg 79104 Freiburg, Stefan-Meier- Straße 133 |
Achern, Emmendingen, Freiburg, Kehl, Lahr, Lörrach, Müllheim, Offenburg |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Eggenfelden 84307 Eggenfelden, Pfarrkirchnerstraße 71 |
Berchtesgaden, Burghausen, Deggendorf, Dingolfing, Ebersberg, Eggenfelden, Grafenau, Kelheim, Landshut, Miesbach, Mühldorf am Inn, Passau, Rosenheim, Straubing, Traunstein, Zwiesel |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Nördlingen 86720 Nördlingen, Tändelmarkt 1 |
Augsburg, Dachau, Dillingen a.d. Donau, Eichstätt, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Günzburg, Ingolstadt, Memmingen, Neu-Ulm, Nördlingen, Pfaffenhofen, Schrobenhausen |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Kaufbeuren 87600 Kaufbeuren, Remboldstraße 21 |
Garmisch-Partenkirchen, Kaufbeuren, Kempten, Landsberg am Lech, Lindau, München, Starnberg, Weilheim, Wolfratshausen |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Amberg 92224 Amberg, Kirchensteig 2 |
Amberg, Cham, Hersbruck, Hilpoltstein, Neumarkt, Nürnberg, Regensburg, Schwabach, Schwandorf, Waldsassen, Weiden |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Hof 95030 Hof, Ernst-Reuter-Straße 60 |
Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen, Forchheim, Hof, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels, Wunsiedel |
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Erbschaftsteuerfinanzamt Lohr am Main 97816 Lohr am Main, Rexrothstraße 14 |
Ansbach, Aschaffenburg, Bad Kissingen, Bad Neustadt a.d.Saale, Fürth, Gunzenhausen, Kitzingen, Lohr am Main, Obernburg am Main, Schweinfurt, Uffenheim, Würzburg, Zeil am Main |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Tauberbischofsheim 97941 Tauberbischofsheim, Dr.-Burger-Straße 1 |
Backnang, Bietigheim-Bissingen, Heilbronn, Ludwigsburg, Öhringen, Tauberbischofsheim |
|
Erbschaftsteuerfinanzamt Gotha 99867 Gotha, Reuterstraße 2a |
Altenburg, Bad Salzungen, Eisenach, Erfurt, Gera, Gotha, Greiz, Ilmenau, Jena, Meiningen, Mühlhausen, Nordhausen, Pößneck, Rudolstadt, Sömmerda, Sondershausen, Sonneberg, Suhl, Weimar, Worbis |
Am 20.02.2008 befaßte sich der Finanzausschuß mit dem Entwurf der Bundesregierung. Änderungen wurden nicht beschlossen, aber eine Anhörung von Fachleuten am 5.3.2008.
Am 28.04.2008 befaßte sich der Koalitionsausschuß mit der Erbschaftsteuerreform. Änderungen wurden nicht beschlossen.
Am 15.10.2008 sollte sich der Finanzausschuss des Bundestages in seiner 101. Sitzung mit der Erbschaftsteuerreform beschäftigen. Wegen der Forderungen der CSU wurden die Beratungen zwischen CDU/CSU und der SPD wieder aufgenommen. Am 6.11.2008 haben sich CDU/CSU und die SPD über die neue Erbschaftsteuer geeinigt.
Ein neuer Termin für die Parlamentarier war für Donnerstag, den 27.11.2008, angesetzt. Das Erbschaftsteuerreformgesetz wurde dann in 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet. Auch der Bundesrat und der Präsident haben noch 2008 ihre Zustimmung gegeben.
Die neue Erbschaftsteuer ist dann zum 1.1.2009 in Kraft getreten.
Am 17.06.2009 wurden die ersten 3 Erbschaftsteuererlasse im Bundessteuerblatt verkündet.
Auf die restlichen 2 Erbschaftsteuererlasse wird noch sehnsüchtig gewartet.
Ob die Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Erbschaftsteuergesetz tatsächlich zum 30.6.2009 ausläuft, ist heute (22.06.2009) noch immer nicht entschieden.
2.02. Ich habe eine Schiffsbeteiligung. Was bringt mir die Erbschaftsteuerreform?
Durch die Erbschaftsteuerreform soll eine Freigrenze von 150.000 € für das Betriebsvermögen eingeführt werden. Wenn die Schiffsbeteiligung bei Ihnen zum Betriebsvermögen zählt und Ihr gesamtes Betriebsvermögen den Wert, nach erbschaftsteuerlicher Berechnung, von 150.000 € nicht übersteigt, fällt bei einer Erbschaft oder Schenkung keine Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer an.
2.03. Gibt es ein Wahlrecht zwischen alter und neuer Erbschaftsteuer?
Der Gesetzesentwurf zur neuen Erbschaftsteuer sieht für Erbfälle ein Wahlrecht vor, aber nicht für Schenkungen.
Erben, die in der Zeit vom 1.1.2007 bis zum Inkrafttreten des neuen Erbschaftsteuerrechts eine Erbschaft machen, sollen danach zwischem alter und neuer Erbschaftsteuer wählen dürfen. Für Schenkungen gibt es dieses Wahlrecht nicht. Das Wahlrecht bei Erbschaften gilt auch bei bereits rechtskräftigen Erbschaftsteuerbescheiden.. Das Wahlrecht muss bis zum 30.6.2009 durch einen Antrag beim Erbschaftsteuerfinanzamt ausgeübt werden. Das Wahlrecht gilt jedoch nicht für die Freibeträge.
2.04. Soll ich mein Geld auf dem Sparbuch besser anders anlegen?
Diese Frage lässt sich ohne nähere Kenntnisse aller Umstände nicht beantworten. Grundsätzlich sind aber Geldanlagen in Geld gegenüber Geldanlagen in Sachwerten benachteiligt. Am meisten Erbschaftsteuer kann man bei einer Umschichtung des Vermögens in den Bereich Land- und Forstwirtschaft sparen. Die Verbandsvertreter der Land- und Forstwirte haben für ihre Klientel gute Arbeit geleistet.
2.05. Meine Mutter bewohnt alleine das Familienhaus. Soll ich zu ihr ziehen?
Dank der Initiative der CSU werden schon aus erbschaftsteuerlichen Gründen die Familien wieder zu einander finden. Falls Sie das Haus von Ihrer Mutter voraussichtlich erben, entfällt nämlich die Erbschaftsteuer nur, wenn Sie in dem Haus auch selbst wohnen. Falls nur erbschaftsteuerliche Gründe für einen Umzug zu Ihrer Mutter sprechen, ist noch die Wohnfläche des Familienheimes zu beachten. Ein Umzug macht dann nur Sinn, wenn die Wohnfläche unter 200 qm liegt. Hat das Haus eine Wohnfläche über 200 qm, schützt Sie auch ein Umzug zu Ihrer Mutter nicht vor der Erbschaftsteuer.
2.06." Ein Vater hat das Haus gebaut, alle Geschwister haben angepackt, und nun sollen die ein paar Zehntausend Euro zahlen – was sag’ ich denen denn?"
(Ein Parlamentarier aus Baden-Württemberg berichtet dem Tagesspiegel aus Berlin über seine Schwierigkeiten in seiner Bürgerfragestunde)
Die Geschwister des Vaters erben nur, wenn der Vater sie in seinem Testament als Erben einsetzt. Die gesetzlichen Erben des Vaters sind seine Kinder. Der Vater kann seine Kinder nur durch ein Testament vom Erbe ausschießen. Der Vater müsste daher seine eigenen Kinder enterben, bevor die Geschwister in den Genuss des Erbes und der Last der Erbschaftsteuer kommen. Der Abgeordnete aus Baden-Württemberg sollte daher auf den Vater einwirken, um ihn von der Enterbung seiner Kinder wieder abzubringen.
Möglicherweise hat unser Parlamentarier aber den Vater falsch verstanden. Möglicherweise sind mit " Geschwister" gar nicht die Geschwister des Vaters gemeint, sondern dessen Kinder; und da er offenbar mehr als eins hat, spricht der Parlamentarier hier von Geschwistern, meint aber "Mindestens zwei Kinder" des Vaters. In diesem Fall kann man dem Vater nur raten, das Haus zur Hälfte auf seine Frau zu übertragen. Erst wenn der Wert des Hauses 1,6 Mio € übersteigt, kommen die "Mindestens zwei Kinder" in den Bereich der Erbschaftsteuerzahlung.
Anzuraten wäre den Eltern schon zu Lebzeiten das Haus zum Teil, nämlich zu einem Wert in Höhe von 1,6 Mio € auf die "Mindestens zwei Kinder" zu übertragen (für jedes weitere Kind haben die Eltern einen zusätzlichen Freibetrag von 800.000 €). Nach Ablauf von 10 Jahren haben die zwei Kinder dann wieder Freibeträge in Höhe von 1,6 Mio € . Der Wert des Hauses kann in diesem Fall bereits 3,2 Mio € betragen, ohne dass ein Euro Erbschaftsteuer an den Fiskus fließen muss.
Sollte das Haus den Wert von 1,6 Mio € übersteigen und sollten die Kinder das Erbe nur aus kalter Hand erhalten, also ohne vorherige Ausnutzung des Schenkungsteuerfreibetrages, können die Eltern die Anzahl der erforderlichen Kinder, die man haben muss, damit Häuser über einen Wert von 1,6 Mio € erbschaftsteuerfrei bleiben, aus der nachfolgenden Tabelle ablesen. Die Erbschaftsteuer verliert durch den Kindereffekt das Image einer reiner Abzockesteuer und zeigt hier ihre familienpolitische und demographische Facette. Der baden-württembergische Abgeordnete sollte bei seinen Bürgerfragestundenberatungen diesen Aspekt der Erbschaftsteuer nicht unterschlagen.
| Haus bis......€ soll erbschaftsteuerfrei bleiben | Eltern brauchen.......Kinder |
|---|---|
| 800.000 | 1 |
| 1.600.000 | 2 |
| 2.400.000 | 3 |
| 3.200.000 | 4 |
| 4.000.000 | 5 |
| 4.700.000 | 6 |
Fazit:
Erbschaftsteuerzahlungen müssen nicht sein. Bei rechtzeitiger Planung läßt sich jede Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer vermeiden.Den folgenden Hinweis haben wir mit freundlicher Genehmigung der australischen Anwaltskanzlei Schweizer Kobras aus Sydney übernommen
1. Es gibt in Australien weder auf Bundesebene noch auf Bundesstaatsebene eine Erbschaftsteuer.Den folgenden Hinweis haben wir mit freundlicher Genehmigung von der kanadischen Anwaltskanzlei Polten und Hodder aus Toronto übernommen.
Eine Erbschaftsteuer wie in Deutschland wird in Kanada nicht erhoben. Stattdessen wird eine fiktive Veräußerung durch den Erblasser, und zwar unmittelbar vor seinem Tod, unterstellt und ein angenommener Veräußerungsgewinn des Erblassers bei diesem der Einkommensteuer im Todesjahr unterworfen. In Kanada erfolgt eine Besteuerung von Vermögensübergängen durch Erbfall somit im Rahmen einer Veräußerungsgewinnbesteuerung (capital gains tax). Für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger in einem Steuerjahr gestorben ist, wird angenommen, dass der Steuerpflichtige unmittelbar vor seinem Tod sein so genanntes capital property veräußert habe und dass er dabei einen Erlös erzielt hat, der dem angemessenen Marktpreis des capital property entspricht45. Der auf dieser Grundlage ermittelte Gewinn wird in die Ermittlung des der Einkommensteuer des verstorbenen Steuerpflichtigen unterliegenden Einkommens im Todesjahr einbezogen. Die Steuer knüpft somit weder an einen Vermögensübergang an, noch wird eine Bereicherung beim Erben oder der Wert des Nachlasses erfasst. Weiter bestehen spezielle Regelungen bspw. für gemeinschaftliches Vermögen von Ehegatten und für den Übergang von Farmland auf deren Kinder. Demnach kommt es im Bereich der Erbschaftsteuer zu keiner Doppelbesteuerung. Stirbt eine nicht in Kanada ansässige Person, welche Vermögen in Kanada besitzt, insbesondere Grundstücke, gilt dieses Vermögen im Zeitpunkt des Todes als zu Marktpreisen verkauft und muss als kanadisches Einkommen versteuert werden. Dies gilt auch, wenn der jeweilige nicht in Kanada ansässige Ehepartner Erbe ist, da die Ausnahmeregelung des Part I Div. B Subdiv F S. 70(6) Income Tax Act nicht auf die außerhalb Kanadas ansässige Ehepartner Anwendung findet.Nachdem der österreichische Verfassungsgerichtshof mit Entscheidung vom 07.03.2007 das österreichische Erbschaftssteuerrecht
für verfassungswidrig erklärt hat, wird die österreichische Erbschaftssteuer und auch die Schenkungssteuer voraussichtlich zum 31.07.2008 auslaufen.
Die Politik muss diese Vorgabe jetzt aber noch umsetzen.
Deutschland hat vorsichtshalber das erbschaftsteuerrechtliche Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich zum 31.12.2007 gekündigt.
| Anzahl der Kinder | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 |
|---|---|---|---|---|---|
| je Kind | 1/2 | 1/4 | 1/6 | 1/8 | |
| Eltern | 1/2 |
| Anzahl der Kinder | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 |
|---|---|---|---|---|---|
| Ehepartner | 3/8 | 1/4 | 1/4 | 1/4 | 1/4 |
| je Kind | 1/4 | 1/8 | 1/12 | 1/16 | |
| Eltern | 1/8 |
| Anzahl der Kinder | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 |
|---|---|---|---|---|---|
| Ehepartner | 1/4 | 1/4 | 1/6 | 1/8 | 1/8 |
| je Kind | 1/4 | 1/6 | 1/8 | 3/32 | |
| Eltern | 1/4 |
Eltern haben nur dann einen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn keine eigenen Kinder vorhanden sind. Sind eigene Kinder vorhanden, und können diese den Pflichtteil verlangen, werden die Eltern von dem Pflichtteilsrecht ausgeschlossen. Pflichtteilsberechtigte Kinder sind leibliche Kinder und Adoptivkinder. Stiefkinder und Ex-Ehepartner haben keinen Pflichtteilsanspruch.
5.04. Erben Stiefkinder?
Es gibt Adoptivkinder, leibliche Kinder, Schwiegerkinder und Stiefkinder. Ohne Testament erben nur Adoptivkinder und leibliche Kinder. Schwiegerkinder und Stiefkinder sind von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Sollen Schwiegerkinder und Stiefkinder erben, muss dafür ein Testament errichtet werden.
5.05. Wann kommt die Erbrechtsreform und was bringt sie?
Die neue Erbrechtsreform liegt als Gesetzesentwurf vor und soll zum 1.1..2009 in Kraft treten. Sie bringt wesentliche Änderungen
6.01. Wie bewertet das Finanzamt eine GmbH ?
Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und Kapitalgesellschaften werden mit dem Börsenwert oder wenn dieser nicht vorliegt
nach dem sogenannten "Stuttgarter Verfahren" bewertet.
Die Methode wird im Bewertungsgesetz beschrieben. Seit dem 1.1.2009 ist hier eine Änderung eingetreten. Das "Stuttgarter Verfahren" wird für kleine und mittlere Unternehmen durch das "vereinfachte Ertragswertverfahren" ersetzt. Dabei wird das nachhaltig erzielbare Jahresergebnis mit dem Kapitalisierungsfaktor multipliziert.
6.02. Wie hoch sind Basiszinssatz, Kapitalisierungszinssatz und Kapitalisierungsfaktor für die Unternehmensbewertung?
Der Kapitalisierungsfaktor errechnet sich aus dem Basiszinssatz (§ 203 Abs.2 BewG) zuzüglich eines Aufschlages von 4,5 Prozentpunkten.
Einzelheiten ab wann welcher Kapitalisierungsfaktor gilt ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
| Zeitraum | Basiszinssatz in % | Kapitalisierungszinssatz in % | Kapitalisierungsfaktor |
|---|---|---|---|
| 1.1.2007 - 31.12.2007 | 4,02 | 8,52 | 11,737089201877934 |
| 1.1.2008 - 31.12.2008 | 4,58 | 9,08 | 11,013215859030837 |
| 1.1.2009 - 31.12.2009 | 3,61 | 8,11 | 12,330456226880395 |
Aktuell (7.8.2009) steht der Basiszinssatz bei 3,92%
9.01. Ich wohne in Hamburg und habe eine Erbschaft gemacht.
Wie heißt es richtig: "Ich suche einen Steuerberater für Erbschaftsteuer in Hamburg" oder "Ich suche einen Steuerberater für Erbschaftssteuer in Hamburg"?
Obwohl die Erbschaftsteuer eine Ländersteuer ist, wird sie doch einheitlich in Deutschland mit nur einem s geschrieben.
Also auch an meinem Wohnort Buxtehude, der zwar in der Metropolregion Hamburg, aber doch in Niedersachsen liegt, muß es heißen "Ich suche einen Steuerberater für Erbschaftsteuer in Buxtehude" und nicht, "ich suche einen Steuerberater für Erbschaftssteuer in Buxtehude".
Aber nicht nur Juristen schreiben häufig " Erbschaftssteuer" sondern sogar Stadtverwaltungen.
Etwas anderes gilt für Österreich und die Schweiz, dort heißt die Erbschaftsteuer offiziell und amtlich Erbschaftssteuer.
Bei der Erbschaftsbesteuerung ist man sich dann aber wieder einig. Dies wird im ganzen deutschen Sprachraum auch offiziel und amtlich gleich geschrieben.
Nach Auskunft von Rudolf Garski von der Gesellschaft für Deutsche Sprache in Wiesbaden sind die Schreibungen "Erbschaftsteuer" und "Erbschaftssteuer" eigentlich gleichwertig. Grammatikalisch spreche man von einer sogenannten "Kompositionsfuge". Die unterschiedliche Handhabung des "Fugen-s" sei auf regionale Verschiedenheiten im Norden und Süden des deutschen Sprachraumes zurückzuführen. Der Duden-Band Nr. 9 "Richtiges und gutes Deutsch" vermittelt hierzu weitere Erkenntnisse.
9.02. Was ist der Unterschied zwischen einer Freigrenze und einem Freibetrag?
Im Erbschaftsteuergesetz gibt es den Begriff "Freigrenze" bisher noch nicht. Er wird wohl aber durch die neue Erbschaftsteuerreform als "gleitender Freibetrag" für das Betriebsvermögen auch in das Erbschaftsteuerrecht eingeführt werden.
Der Unterschied soll an einem Beispiel deutlich gemacht werden:
Der zu versteuernde Betrag soll 1.256 € betragen.
Wenn es eine Freigrenze von 1.000 € gibt, müssen 1.256 € versteuert werden. Wenn es stattdessen einen Freibetrag von 1.000 € gäbe, müßten nur 256 € versteuert werden.
9.03. Kann mein Steuerberater, der meine Einkommensteuer macht, nicht auch die Erbschaftsteuererklärung machen?
Im Prinzip ja; aber es ist folgendes zu bedenken:
Pro Jahr gibt es rund 420.000 Erbschaftsteuerfälle. Diese verteilen sich auf 70.000 Steuerberater. Im Durchschnitt hat also jeder Steuerberater pro Jahr sechs Erbschaftsteuerfälle zu bearbeiten.
Nach der neuen Erbschaftsteuerreform soll sich diese Zahl noch einmal halbieren. Verglichen mit den vielen Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerfällen führen die Erbschaftsteuerfälle in den meisten Steuerberaterpraxen nur ein Schattendasein.
Fragen Sie Ihren Steuerberater doch wieviel Prozent seiner Arbeitszeit, und was mindestens genau so wichtig ist, seiner Weiterbildungszeit er für die Erbschaftsteuer aufwendet. An seiner Antwort können Sie ablesen, ob Ihr Einkommensteuerberater auch der richtige Steuerberater für Ihre Erbschaftsteuer ist.
Und Hand auf`s Herz; wenn Sie es am Herzen haben, würden Sie dann zum Orthopäden gehen...und sei er auch noch so tüchtig?
9.04. Mußte schon mal ein Betrieb verkauft werden, weil das Finanzamt die Erbschaftsteuer eintrieb?
Mir ist nicht bekannt, daß jemals ein Unternehmen oder ein Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Ganzen oder teilweise wegen der Erbschaftsteuer verkauft werden mußte. Das Finanzamt hat in den mir bekannten Fällen immer großzügig gestundet. Ein Verkauf war nie erforderlich. Auch in der Presse ist bisher kein derartiger Fall beschrieben worden. Falls jemand von den Lesern andere Erfahrungen gemacht hat, bitte ich um eine Nachricht. Wir werden das hier veröffentlichen und den verantwortlichen Politikern mitteilen, damit entsprechende Vorsorge bei der Erbschaftsteuerreform betrieben werden kann.
Eine pauschale Antwort auf diese Frage kann ich nicht geben. Es kommt auf den Einzelfall an. Wenn jedoch die Vorrausetzungen gegeben sind, ist es sinnvoll reale Werte zu besitzen, am besten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz, Fischereirechte oder ähnliches.
Gold, Juwelen und Kunstgegenstände bieten sich zwar auch an, werden aber im Erbschaftsteuerrecht mit den Verkehrswerten bewerten und sind daher gegenüber den land-und forstwirtschaftlichen Werten benachteiligt. Außerdem müssen sie, bevor sie gegessen werden können auch noch in Nahrungsmittel eingetauscht werden.
Bei einer Erbschaftsteuerberatung ist ein persönliches Treffen nicht immer erforderlich. Vieles lässt sich auf dem Postwege, per Telefon, Fax oder email regeln. Wenn es gewünscht wird und bei Übernahme der Reisekosten besuchen wir Sie und machen einen Hausbesuch. Persönliche Treffen können für jeden Ort auf der Erde vereinbart werden.
| 1995 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | Veränderung 2007 zu 1995 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Mio€ |
Mio€ |
Mio€ |
Mio€ |
Mio€ |
Mio€ |
Mio€ |
in %, 1995=100% |
|
Baden-Württemberg |
312 |
470 |
470 |
557 |
568 |
661 |
720 |
231 |
Bayern |
413 |
660 |
770 |
1.124 |
1.013 |
838 |
813 |
197 |
Berlin |
83 |
165 |
155 |
166 |
167 |
203 |
191 |
230 |
Brandenburg |
6 |
9 |
12 |
9 |
17 |
17 |
15 |
250 |
Bremen |
22 |
27 |
26 |
35 |
38 |
33 |
24 |
109 |
Hamburg |
60 |
137 |
172 |
193 |
157 |
156 |
218 |
363 |
Hessen |
136 |
215 |
386 |
311 |
416 |
326 |
422 |
310 |
Mecklenburg-Vorpommern |
2 |
3 |
4 |
5 |
5 |
7 |
7. |
350 |
Niedersachsen |
140 |
204 |
212 |
238 |
256 |
289 |
343 |
245 |
Nordrhein-Westfalen |
503 |
891 |
878 |
1.044 |
1.015 |
851 |
1.014. |
202 |
Rheinland-Pfalz |
69 |
104 |
122 |
354 |
240 |
171 |
222 |
322 |
Saarland |
6 |
27 |
22 |
35 |
24 |
27 |
24 |
400 |
Sachsen-Anhalt |
3 |
8 |
8 |
8 |
8 |
9 |
11 |
367 |
Sachsen |
10 |
13 |
17 |
20 |
20 |
23 |
21 |
210 |
Schleswig-Holstein |
46 |
82 |
112 |
176 |
145 |
145 |
147 |
320 |
Thüringen |
3 |
6 |
7 |
8 |
8 |
7 |
11 |
367 |
Alte Bundesländer |
1.790 |
2.982 |
3.324 |
4.233 |
4.039 |
3.700 |
4.138 |
231 |
Neue Bundesländer |
24 |
39 |
48 |
50 |
58 |
63 |
65 |
271 |
Gesamtaufkommen |
1.814 |
3.021 |
3.372 |
4.283 |
4.097 |
3.763 |
4.203 |
232 |